Wenn der Korruptillion dreimal klingelt
„Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar“ entschied der Bundesgerichtshof. Wer kein Amtsträger ist, kann auch nicht bestochen werden, so die Begründung. Ein Aufschrei gellt durch die Republik: Ärzte kriegen … Wenn der Korruptillion dreimal klingelt weiterlesen
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